[Apps4D-orga] Diskussionsanregung Gewerbliche Schutzrechte und Apps4Deutschland
Friedrich Lindenberg
friedrich.lindenberg at okfn.org
Thu Dec 1 12:05:09 UTC 2011
Guten Tag Herr Thiele,
sie haben sicher ein spannendes Problem aufgeworfen, ich frage mich
jedoch ob das konkrete Beispiel zutrifft: sie beschreiben ein
US-Patent das m.W. in der EU keine Wirkung hat und als Softwarepatent
in der EU auch nicht angemeldet werden könnte - daher würde mich eine
Wirksamkeit durch internationale Abkommen wir das PCT sehr verwundern.
Beste Grüße,
- Friedrich Lindenberg
2011/12/1 Medienmanufaktur <info at medienmanufaktur-eifel.de>:
> Hallo Herr Dietrich,
>
> genau da liegt der Hase im Pfeffer. Eben weil in den Teilnahmebedingen nicht explizit darauf hingewiesen wird, wird ein Unterlassungstatbestand wirksam. So zumindest unser Syndikus, ich würde bei Apple auf gar nichts vertrauen. Aber es ist nicht mein oder sein Auftrag, den Organsiatoren da etwas anzudienen.
>
> Ich denke aber angesichts des Elementarpatents sollte man die Teilnehmer darauf hinweisen. Nicht jeder beschäftigt vorher Juristen und weis schlichtweg nichts von der Sache. Da sehe ich die Organisatoren schon in der Pflicht, zumal wenn ihnen da etwas bekannt wird. Ich möchte wetten, dass auch die Altglascontainerapp ein standortbasiertes Infosystem ist...
>
> Ich teile Ihre Auffassung hinsichtlich der Haftbarkeit von Organisatoren nicht ganz und eine informationelle Sorgfaltspflicht gegenüber den Teilnehmern hat das Orgateam ganz sicher.
>
> Vielleicht sollten Sie das in einem breiteren Kreis unter BMI-Beteiligung erst einmal vortragen. Dann kann man ja eine Meinung ableiten.
>
> Insoweit befriedigt mich Ihre Antwort nicht ganz.
>
> Viele Grüße - Rolf Thiele
>
> Daniel Dietrich <daniel.dietrich at okfn.org> schrieb:
>
>>Hallo Herr Thiele,
>>
>>vielen Dank für die Mail. Was die Problematik von gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente angehet bin ich ganz Ihrer Meinung. Diese stellen eine Gefahr für offene Daten und die Wissengesellschaft insgesamt dar.
>>
>>Ich denke nicht, dass den Organisatoren des Wettbewerbs ein Problem erwachsen kann, denn wir rufen ja nur ganz allgemein zur Entwicklung von Apps auf, ohne weiter zu spezifizieren.
>>
>>Die Idee aus dem Wettbewerb heraus eine Öffentlichkeitsarbeit zum Thema zu entwickeln finde ich interessant. Das sollten wir diskutieren.
>>
>>Beste Grüße
>>Daniel Dietrich
>>
>>On 01.12.2011, at 11:16, Admin wrote:
>>
>>> Sehr geehrter Herr Dietrich,
>>>
>>> unsere Biowetterapp nutzt viele öffentliche Daten und wir pflegen zu den Lizenzoren dieser Daten einen kooperativen Kontakt.
>>>
>>> So haben wir auch das Angebot für eine fachliche Unterstützung der Präsentation der ODL-Daten des Bundesamtes für Strahlenschutz angenommen und sind dabei auf einen Aspekt gekommen, der auch für den Wettbewerb von nicht unerheblichem Einfluss sein könnte: Gewerbliche Schutzrechte. Herr Zähringer vom BfS, den ich in Kopie beteilige, hat völlig zu Recht gefragt, ob bestimmte Schutzrechte im Wettbewerb bekannt sind.
>>>
>>> Wir klopfen (leider ist das nötig) bei jeder neuen Entwicklung, so auch bei der MedizinID-Biowetterapp, erst einmal sehr umfangreich bestehende und anstehende Schutzrechte ab. So stießen wir auf ein seit 1998(!!) bestehendes Xerox-Patent (U.S. Pat. 6.122.250). Es war seiner Zeit weit voraus. Ende 2009 kaufte Apple das Patent und beantragte es neu. Es wurde Apple unter U.S.-Patent RE42.927 vor wenigen Wochen wieder neu erteilt und gilt damit seit den 1990ern fort.
>>>
>>> Hier der Link auf das Patent: http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser? Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.htm&r=1&f=G&l=50&s1=RE42,927.PN.&OS=PN/RE42,927&RS=PN/RE42,927
>>>
>>> Dieses Patent stellt JEGLICHE standortbasierte Anzeige von Informationen in einem mobilen Kommunikationsgerät unter gewerblichen Schutz! Das Patent ist so elementar, dass man es kaum nicht verletzten kann. Wir entschieden uns seinerzeit aus der Kenntnis des Patents, unseren Ansatz einer geolokalisierten Navigation zu verwerfen und mussten mit einer micht optimalen App im Frühsommer starten.
>>>
>>> Wenn ich an die super Bremischen Daten zu den Kitas denke, dann drängt sich eine App auf, die den eigenen Standort ermittelt und den Eltern in spe alle Kita-Alternativen anzeigt... Vorausgesetzt, der Entwickler hat seine Lizenzgebühr an Apple entrichtet!
>>>
>>> Dem Apps4Deutschland Wettbewerb könnte durch Schutzrechtsinhaber immerhin billigende Schutzrechtsverletzung unterstellt werden, wenn der Entwickler durch den Wettbewerb zu einer solchen App angeregt worden ist.
>>>
>>> Ich denke ich muss nicht weiter dazu ausführen, was das für Auswirkungen hat. Wir wissen, dass Apple bereits aggressiv auch diesen Teil seines Schutzportfolios im Markt sichert und an Firmen herangetreten ist. Damit ist das Ganze nicht mehr nur theoretisch.
>>>
>>> Zwei Erkenntnisse drängen sich uns auf:
>>>
>>> 1. Damit werden, nachdem die Verwaltung nun endlich offene Daten zur Verfügung stellt und diesen Gedanken immer mehr aktiv unterstützt, die gewerblichen Schutzrechte zum Knebel der Informationsfreiheit.
>>>
>>> 2. Auch der Organisator des Wettbewerbs kann hier ggf. in eine Haftung geraten.
>>>
>>> Daraus leite ich eine Anregung ab: Aus dem Wettbewerb heraus sollten Politik, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Gesetzgeber aufgerufen werden, derart elementare Schutzrechte für die bloße Präsentation und Verbreitung offener Daten im öffentlichen Interesse gesetzgeberisch einzuschränken und Entwickler so zu schützen. Hier geht das Gemeinwohl vor das Wirtschaftswohl. Doch bislang ist dies nicht so geregelt. Andernfalls gibt es in ein paar Jahren wertlose offene Daten weil ein Unternehmen bestimmt, ob wie und zu welchen Konditionen sie verbreitet werden dürfen. Da ist schneller Handlungsbedarf geboten und das Netzwerk und das BMI sollten hier aktiv werden.
>>>
>>> Ich nutze gleich die Gelegenheit für eine weitere letzte Anregung: Statt auf den opendata showroom zu verweisen, der gar nicht am Wettbewerb teilnehmende und nur bspw. mit der App Umweldaten eine kostenpflichtige und damit vom Wettbewerb auch ausgeschlossene App aktiv bewirbt, rege ich an, die Teilnehmerliste zu nutzen und eine Verlinkung auf die Websites der angemeldeten Apps zu präsentieren. So werden die Teilnehmer für ihre Breitschaft zur Teilnahme wesentlich besser gewürdigt als in der Anonymität: Ehre auch ohne Preis.
>>>
>>> Bitte macht unbedingt mit dem Bemühen um offene Daten weiter, meine Anregungen sollen nur helfen. Weitere Meinungen zu dem aufgeworfenen Tatbestand sind daher hoch willkommen. Vielleicht bewegen wir etwas.
>>>
>>> Viele Grüße aus der Eifel nach Berlin
>>>
>>> Rolf Thiele
>>>
>>
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