[Apps4d-Buero] bitte um Rü bzgl. Kooperationsvereinbarung
Gov20
antje.matten at gov20.de
Tue Jun 21 20:29:25 BST 2011
Liebes Apps4D-Team,
ich habe mir die von Herrn Pawelke mit dem Hinweis unterschriftsreife
Kooperationsvereinbarung noch einmal angeschaut und abgeglichen, welche
unserer Formulierungen ggf geändert wurden (siehe auch angehängtes PDF, dass
die Änderungen bunt markiert zeigt). Ich habe zur bequemen Nachlese für euch
noch einmal alle Doks angehängt.
Ich biete an, ggf. unsere Änderungen an das BMI zu kommunizieren. Ich bitte
euch um kurzfristige Rückmeldung! Bitte bitte bis morgen. Dann kann diese
Vereinbarung endlich Richtung Unterzeichnung gehen. Ich habe dazu heute auch
mit Daniel telefoniert.
Folgende Punkte haben sich geändert:
>>>>>Neue Version BMI: § 3 Lenkungsgremium (alte Version von uns: § 4
Koordinierung und Struktur)
Hier war uns wichtig, kein Lenkungsgremium einzubringen, da es in dem
Absatz eigentlich nicht um die Organisation des Wettbewerbs geht sondern um
die Ansprechpartner fürs BMI. +++++Da wir hier kein Lenkungsgremium
festmachen wollten, schlage ich eine Textanpassung vor (siehe unten)+++++
Unser Text alt:
§ 4
Koordinierung und Struktur
Die Koordinierung des Wettbewerbs erfolgt durch die Träger gemäß § 2 dieser
Vereinbarung. Jeder Verein entsendet zwei stimmberechtigte Vertreter. [Mein
Vorschlag: . Jeder Trägerverein benennt zwei stimmberechtigte Vertreter für
die Abstimmungsgespräche mit dem BMI.]
(1) Die Vereinsvertreter sind federführend und Ansprechpartner für die
einzelnen Partner. Es hat [Sie haben] insbesondere folgende Aufgaben und
Pflichten:
· inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung sowie Durchführung des
Wettbewerbs,
· Auswahl und Koordinierung von Unterstützern
· Sicherstellung des regelmäßigen Informationsaustausches zwischen
den Partnern,
· Einbeziehung aller Partner bei wichtigen Entscheidungen
BMI Text neu:
§ 3
Lenkungsgremium
(1) Die Koordinierung des Wettbewerbs erfolgt durch die Träger gemäß § 2
dieser Vereinbarung. Jeder Träger entsendet zwei stimmberechtigte Vertreter
in ein Lenkungsgremium.
(2) Das Lenkungsgremium ist federführend und Ansprechpartner für die
einzelnen Kooperationspartner. Es hat insbesondere folgende Aufgaben und
Pflichten:
· inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung sowie Durchführung des
Wettbewerbs,
· Auswahl und Koordinierung von Unterstützern
· Sicherstellung des regelmäßigen Informationsaustausches zwischen
den Kooperationspartnern über den Sachstand und die aktuellen Entwicklungen
· Einbeziehung aller Kooperationspartner bei wichtigen
Entscheidungen
(3) Im Übrigen gilt § 2 Abs. 2 dieser Vereinbarung.
>>>>> neue Version § 4 Sonstige Kooperationspartner / alte Version § 5
Kooperationspartner
Hier war uns die Zusicherung des BMI wichtig, dass sie die
Öffentlichkeitsarbeit zum Wbw unterstützen. Unseren Textvorschlag dazu hat
Frau Dauke gestrichen. Sie will den Pressestab nicht miteinbeziehen, weil
sie dann intern noch mehr abstimmen müsste. Sie hat mir ihr Wort darauf
gegeben, dass sie im Rahmen der Arbeit ihres Referates für eine PM zum
Modernen Staat und zur Cebit sowie zur Information über die BMI-Websit
sorgt. Weitere Unterstützung zur Kommunikation ist Verhandlungssache. Ich
bin dafür, ihr diese Streichung zuzugestehen. Sie hat mir die Unterstützung
per Ehrenwort versprochen und ich ihr, dass ich darauf zurückkomme.
Wir hatten auch diese Formulierung geändert (s.u.). Das können sie offenbar
auch nicht verkraften. +++++Bitte Rückmeldung, ob wir damit leben
können.+++++
Wir:
· Das BMI unterstützt den Wettbewerb als Vermittler zwischen
öffentlichen Stellen und den übrigen Kooperationspartnern.
BMI:
a. c. Das BMI bildet die Schnittstelle zwischen öffentlichen Stellen
und den übrigen Kooperationspartnern.
>>>>> neue Version § 5 Sponsoren und Unterstützer / alte V. § 6 Sponsoring
und Unterstützer
Hier wollten wir eine konkrete Zusage - wenn unsere Sposoren schon
zustimmungsbedürftig sind [was ans ich ganz schön krass ist] - wann sich
das BMI dann äußert. Wir hatten eine sehr freundliche Frist (5 Arbeitstage)
vorgeschlagen. Wir wollten eine Tagesangabe machen, damit wir nicht
schnellstmöglich haben und ewig warten. +++++ Bitte um Meinung wie damit
zu verfahren ist.++++
Wir:
(1) Sponsoren und Unterstützer, die für eine Beteiligung an der
Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs in Frage kommen, bedürfen vor
Vertragsabschluss der Einwilligung des BMI. Das Vorliegen der Einwilligung
ist Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung.
(2) Sollte die Einwilligung nicht erteilt werden, ist das BMI
verpflichtet, dies den Partnern innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen.
BMI:
Sponsoren und Unterstützer, die zur Beteiligung an der Vorbereitung und
Durchführung des Wettbewerbs bereit sind, bedürfen vor Vertragsabschluss der
Einwilligung des BMI. Das Vorliegen der Einwilligung ist Geschäftsgrundlage
dieser Vereinbarung.
Sollte die Einwilligung nicht erteilt werden, ist das BMI verpflichtet, dies
den Kooperationspartnern unverzüglich mitzuteilen.
>> neue Version § 7 alte V. § 7 Inkrafttreten und Geltungsdauer [da hat sich
BMI wohl verzählt
]
Hier wollten wir die Kooperation erst enden lassen, wenn die Arbeit am Wbw
wirklich zu Ende ist. BMI will seine Kooperation gleich nach der
Preisverleihung auf der Cebit beenden. +++++Ich schlage vor noch einmal
unsere Formulierung anzubringen.++++++
Wir:
(1) Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle am
Wettbewerb beteiligten Partner in Kraft.
(2) Diese Vereinbarung endet nach Abschluss der Veranstaltung, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
BMI:
(1) Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle am
Wettbewerb beteiligten Kooperationspartner in Kraft.
(2) Diese Vereinbarung endet nach Abschluss der Veranstaltung auf der
CeBIT 2012[RS1] <> , ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Viele Grüße
Antje
_____
[RS1] <> Erforderlich ist ein Zeitpunkt für das Ende der Vereinbarung.
Etwaige weitere Abschlussarbeiten blieben unberührt.
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From: "Antje Matten" <antje.matten at gov20.de>
Subject: Fwd: Kooperationsvereinbarung Open Data-Wettbewerb
Date: Thu, 16 Jun 2011 16:54:45 +0200
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