[OKFN-CH] aktives Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Bern

Daniel Hürlimann huerlimann.daniel at swissonline.ch
Fri Dec 12 15:42:51 UTC 2014


Danke für Deine Rückmeldung André. Zu Deiner Frage, ob die generelle
Einführung des „unmittelbaren aktiven Öffentlichkeitsprinzips“ eine
gesetzliche Grundlage erfordert: In Bern haben wir das sogenannte
Informationsgesetz (bernischer Name des Öffentlichkeitsgesetzes). Dieses
unterscheidet zwischen Information von Amtes wegen (ab Art. 16),
Information auf Anfrage (ab Art. 27) und Zugang zu Verhandlungen (ab Art.
3).

In Art. 30 des Informationsgesetzes heisst es: "Gesuche um Akteneinsicht
sind schriftlich einzureichen."
Aber in Art. 31 (Formlose Anfragen) folgt dann: "Bei den Behörden des
Kantons und der Gemeinden können Auskünfte aus den Tätigkeitsbereichen der
Verwaltung verlangt werden. Die Anfragen sind so rasch als möglich zu
beantworten. Anfragen dieser Art sind gebührenfrei."

Fazit: Die generelle Einführung des „unmittelbaren aktiven
Öffentlichkeitsprinzips“ wäre ohne Gesetzesänderung möglich, aber man wäre
auf eine entgegenkommende Verwaltung angewiesen.
Stattdessen könnte man die formlosen Anfragen nach Art. 31 des geltenden
Gesetzes aktiv nutzen und so möglichst viele Daten aus der Verwaltung
ziehen und diese auf einen verwaltungsexternen Server stellen.

Link zum Gesetz: www.sta.be.ch/belex/D/1/107_1.html

Am 12. Dezember 2014 um 15:17 schrieb Golliez André <Andre.Golliez at itopia.ch
>:
>
>  Vielen Dank für den Hinweis Daniel, ein spannender und
> unterstützungswürdiger Vorstoss in der Tat. Mich freut insbesondere auch
> der explizite Bezug auf die OGD-Strategie Schweiz. Allerdings nehme ich an,
> dass die generelle Einführung des „unmittelbaren aktiven
> Öffentlichkeitsprinzips“ eine gesetzliche Grundlage erfordert. In der
> OGD-Strategie war der Bezug zum Bundesgesetz über das
> Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) einer der umstrittensten
> Punkte, da nicht wenige Verwaltungsstellen genau dies befürchteten: eine
> Ausweitung des BGÖ in Richtung aktives Öffentlichkeitsprinzip quasi durch
> die Hintertüre. Es wäre nun aber sehr begrüssenswert, wenn der Kanton Bern
> dieses aktive Öffentlichkeitsprinzip einführen und damit sowohl gegenüber
> Bund als auch Kantonen eine klares Zeichen setzen würde. In Deutschland
> haben bereits die Bundesländer Hamburg und Bremen diesen Schritt gemacht
> und aus meiner Sicht drängt sich auch in der Schweiz eine entsprechende
> Anpassung des BGÖ resp. der kantonalen Informations- und
> Datenschutzgesetzgebungen auf. Ich bin sehr gespannt auf die Berner
> Kantonsregierung…
>
>
>
> Herzlichst
>
> André
>
>
>
>
>
>
>
> andre.golliez at itopia.ch
> managing partner
> itopia ag - corporate information technology,
> technoparkstrasse 1, ch-8005 zürich
> +41 44 355 56 24 direct
> +41 79 669 05 52 mobile
> www.itopia.ch
>
>
>
>
>
>
>
>
>
> *Von:* okfn-ch [mailto:okfn-ch-bounces at lists.okfn.org] *Im Auftrag von *Daniel
> Hürlimann
> *Gesendet:* Mittwoch, 10. Dezember 2014 17:26
> *An:* okfn-ch at lists.okfn.org
> *Betreff:* [OKFN-CH] aktives Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Bern
>
>
>
> Im Berner Kantonsparlament wurde Ende November ein Vorstoss mit dem Titel
> "Transparenz schafft Vertrauen! Für ein unmittelbares aktives
> Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Bern" eingereicht.
>
>
>
> Die drei Einreicherinnen (eine Grüne, eine Bürgerliche und eine
> Evangelische) fordern Folgendes:
>
>
>
> 1. Erarbeitung und Einführung eines unmittelbaren aktiven
> Öffentlichkeitsprinzips nach den Grundsätzen der
> Open-Government-Data-Strategie des Bundes.
>
> 2. Falls notwendig, Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen für ein
> unmittelbares aktives Öffentlichkeitsprinzip nach den Prinzipien des
> Open-Government-Data unter Einbezug der Informations- und Archivgesetzes.
>
>
>
> Hier der Link zum Vorstoss inkl. Begründung: http://goo.gl/wDBVQY
>
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